WICHTIGE INFORMATIONEN FÜR QUARTIERGEBERINNEN

Vertriebene aus der Ukraine in Privatunterkünften – Wichtige Informationen für Quartiergeber/innen und Vertriebene:

Durch die Kriegssituation in der Ukraine und das dadurch bedingte große Leid in der Bevölkerung waren viele Ukrainerinnen und Ukrainer gezwungen, ihr Heimatland zu verlassen. Zahlreiche Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher haben sich bereit erklärt, Menschen auf der Flucht vor dem Krieg in der Ukraine bei sich aufzunehmen. Für dieses humanitäre Engagement gebührt Ihnen großer Dank.

Vertriebene aus der Ukraine unterliegen in Oberösterreich den meldegesetzlichen Bestimmungen und haben bei Bedürftigkeit Anspruch auf finanzielle Mittel aus der Grundversorgung, sofern Sie nicht selbst über eigene Mittel verfügen.

Wir bitten die Quartiergeberinnen und Quartiergeber, nach Maßgabe Ihrer Möglichkeiten die Vertriebenen bestmöglich zu unterstützen.

1. Meldung innerhalb von 3 Tagen beim zuständigen Meldeamt

Vertriebene müssen sich beim zuständigen Magistrat bzw. Gemeindeamt hauptwohnsitzlich anmelden. Dazu benötigen Vertriebene ihren Reisepass (oder anderes Reisedokument). Für die Anmeldung fallen keine Gebühren an. Entsprechende weiterführende Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und das Meldezettelformular finden Sie als Link unter www.ooe.gv.at/ukraine.

2. Registrierung

Für die Gewährung des Bleiberechts durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) ist eine Registrierung erforderlich. Die Registrierung ist an folgenden Standorten möglich:

  • Polizeiinspektion Hauptbahnhof Linz, 4020 Linz, Bahnhofplatz 3-6
  • Postverteilerzentrum Linz, 4020 Linz, Waldeggstraße 41
  • Messegelände Wels, 4600 Wels, Messehalle 9Öffnungszeiten an allen Erfassungsstellen: Montag bis Sonntag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr
    Terminvereinbarung wird empfohlen: Hotline der Polizei (Nummer 059133 404040 von 8:00
    Uhr bis 18:00 Uhr)

WICHTIG:
Alle Personen, auch Kinder müssen zu diesem Termin mitkommen!

Weitere Erfassungsstellen sind in Planung – aktuelle Informationen finden Sie auf www.ooe.gv.at/ukraine.

Zur Registrierung sind folgende Dokumente mitzubringen:

  • Reisepass
  • Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, andere Personenstandsdokumente
  • Sonstige Identitätsdokumente, etwa Personalausweis, Führerschein, Aufenthaltstitel etc.

Die bei der Registrierung aufgenommenen Daten werden automatisch ans BFA weitergeleitet. Das BFA beauftragt die Staatsdruckerei mit der Herstellung eines „Ausweises für Vertriebene“, welcher direkt an die Meldeadresse bzw. die bei der Registrierung genannte Zustelladresse geschickt wird. Ist keine Adresse bekannt, so wird der Ausweis ans BFA zugestellt und kann von dort abgeholt werden.

3. Finanzielle Leistungen für Vertriebene

Für die Beantragung der finanziellen Leistungen aus der Grundversorgung und Aufnahme in die Krankenversicherung bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist die Kontaktaufnahme mit der für den Bezirk zuständigen Organisation (Volkshilfe oder Caritas) notwendig. Unterstützungsleistungen im Rahmen der Grundversorgung erfolgen immer direkt an die untergebrachte/n Person/en.

Mietzuschuss: Für die Gewährung eines Mietzuschusses ist ein Mietvertrag Voraussetzung.

  • bei Einzelpersonen: EUR 150,- pro Monat
  • bei Familien: EUR 300,- pro Monat

Verpflegungsgeld: Neben dem Mietzuschuss erhalten Vertriebene auch Verpflegungsgeld.

  • Erwachsene: EUR 215,- pro Monat
  • Kinder: EUR 100,- pro MonatAntrag auf Grundversorgung stellena)  Caritas , Steingasse 25, 1 Stock,
    Mo/Di/Do von 8:30-11:00 ohne
    Terminvereinbarung, oder telefonische Termin vereinbaren unter 0732/76102358)
    b)  Volkshilfe , Stockhofstr. 40,
    Mo-Fr von 8:00 bis 13 Uhr, ausschließlich mit
    Terminvereinbarung unter 0676/8734-7183 oder 0676/8734-7184)

4. Hinweise zur Miete bzw. zum Mietvertrag:

Für den Mietkostenzuschuss ist ein Mietvertrag oder ein Prekariumssvertrag notwendig!
Bei einem Mietvertrag muss die Miete vom Vermieter versteuert werden, bei einem Prekariumsvertrag werden nur die Betriebskosten erstattet, und es fällt keine Steuer an.
Der maximale Mietkostenzuschuss beträgt 300 €, beim Prekariumsvertrag müssen die Betriebskosten realistisch sein

  • Die Miete (inkl. Betriebskosten) darf nur minimal über dem Mietkostenzuschuss liegen (max. 20% des Verpflegungsgeldes darf für Mietkosten verwendet werden).
  • Im Falle von Prekariats- oder Bittleihverträgen entstehen keine Mietkosten und werden ggf. nur anfallende Betriebskosten (maximal in Höhe des Mietzuschusses) ersetzt.
  • Es besteht ggf. eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen Quartiergeber/in und der/den untergebrachten Person/en.

Zur Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Meldezettel aller Geflüchteten
  • Hauptmietvertrag der Unterbringung
  • Ausweisdokumente der Geflüchteten
  • gegebenenfalls Prekariats- oder Bittleihvertrag

Veränderungen der Wohnsituation oder der Hilfsbedürftigkeit sind dem Land Oberösterreich (ggf. im Wege Caritas oder Volkshilfe) umgehend zur Kenntnis zu bringen.

 

5. KFZ  Zulassung, Führerschein

https://www.oeamtc.at/news/wichtige-informationen-fuer-ukrainische-kraftfahrzeugbesitzer-in-oesterreich-50838613

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Viele weiterführende Informationen, ua. auch zur Registrierung bzw. zum Aufenthalt in Österreich sind außerdem unter www.bmi.gv.at/ukraine zu finden.

Quelle: https://www.ottensheim.eu/Vertriebene_aus_der_Ukraine_in_Privatunterkuenften_-_Wichtige_Informationen_fuer_Quartiergeber_innen_und_Vertriebene